Wie funktioniert die BG-Bau-Förderung für ein Rollgerüst? (Stand August 2026)
Die BG BAU übernimmt 50 % der Anschaffungskosten für Arbeitsmittel gegen Absturzunfälle — je nach Förderstufe bis 3.000 €/Jahr, bis 5.000 €/Jahr oder bis 10.000 € alle zwei Jahre (beitragsunabhängige Förderung). Voraussetzungen: BG-BAU-Mitgliedschaft, ausgeglichenes Beitragskonto, Gefährdungsbeurteilung, Beratung durch die BG-BAU-Aufsichtsperson und die unterzeichnete „Betriebliche Erklärung“. Rechnungen können Sie bis 365 Tage nach Rechnungsstellung einreichen — der frühere Stichtag 31.12. ist entfallen. Quelle: BG BAU — Arbeitsschutzprämien. Fachinformation von Mein Rollgerüst (Steigtechnik Systeme Rheinland).
Schritt für Schritt zum Zuschuss
- Beratungsgespräch vereinbaren: Kontaktieren Sie Ihre zuständige BG-BAU-Aufsichtsperson (Kontaktsuche auf bgbau.de). Die Beratung zur Absturzprävention ist Pflichtschritt jeder Förderstufe.
- Gefährdungsbeurteilung erstellen: Dokumentieren Sie die Absturzgefährdungen in Ihrem Betrieb — die BG BAU stellt Online-Handlungshilfen bereit.
- „Betriebliche Erklärung“ unterzeichnen: Für Stufe 2 kommt die Teilnahme an „Bau auf Bau“ oder AMS BAU hinzu, für Stufe 3 zusätzlich ein Absturzpräventions-Seminar einer Führungskraft.
- Förderfähiges Modell wählen: Rollgerüst mit vorlaufendem Geländer nach DIN EN 1004-1 — z. B. Safe-Quick, Smart-Art oder GuardMatic. Die verbindliche Zusage gibt die Aufsichtsperson im Beratungsgespräch.
- Kaufen und Rechnung einreichen: Die Rechnung muss Hersteller, Modellbezeichnung und Artikelnummer ausweisen und darf beim Einreichen höchstens 365 Tage alt sein.
- Zuschuss erhalten: Die BG BAU erstattet 50 % der Anschaffungskosten bis zum Maximalbetrag Ihrer Förderstufe. Bei Weiterverkauf innerhalb von 12 Monaten ist der Zuschuss zurückzuzahlen.
Förderbeträge: die drei Stufen
| Förderstufe | Maximalbetrag | Bedingungen (zusätzlich zur Basis) |
|---|---|---|
| Stufe 1 | bis 3.000 € pro Kalenderjahr | Gefährdungsbeurteilung · BG-BAU-Beratung · „Betriebliche Erklärung“ |
| Stufe 2 | bis 5.000 € pro Kalenderjahr | zusätzlich „Bau auf Bau“ oder AMS BAU |
| Stufe 3 | bis 10.000 € alle zwei Kalenderjahre | zusätzlich Absturzpräventions-Seminar einer Führungskraft |
| Immer: 50 % der Anschaffungskosten · nur Neugeräte mit gewerblicher Zulassung · Rechnung max. 365 Tage alt · über 20 Beschäftigte: max. 10 % des BG-Beitrags, höchstens 10.000 € | ||
Tabelle: Mein Rollgerüst — Datenbasis BG BAU, Stand August 2026.
Häufige Fragen
Wer ist BG-Bau-mitgliedsfähig?
Bau-Gewerbe-Betriebe mit Pflicht-Mitgliedschaft (Maler, Elektriker, Trockenbauer, Dachdecker, Hochbau, Tiefbau) sowie freiwillige Mitgliedschaft für andere bau-nahe Berufe. Antragsberechtigt für die Förderung sind gewerbliche Mitgliedsunternehmen mit ausgeglichenem Beitragskonto und mindestens einer oder einem Beschäftigten.
Wie hoch ist der Zuschuss?
50 % der Anschaffungskosten — bis 3.000 € pro Jahr (Stufe 1), bis 5.000 € pro Jahr (Stufe 2) oder bis 10.000 € alle zwei Jahre (Stufe 3), abhängig von den erfüllten Bedingungen. Für Unternehmen mit mehr als 20 Beschäftigten gilt: maximal 10 % des BG-Beitrags, höchstens 10.000 €.
Welche Modelle sind förderfähig?
Rollgerüste mit vorlaufendem Geländer, zum Beispiel: Altrex RS TOWER (Safe-Quick), KRAUSE STABILO/CORDA/ClimTec/ProTec (GuardMatic), MUNK FlexxTower, Eigenmarke 75/90/135 ER Smart-Art. Die verbindliche Zusage zur Förderfähigkeit gibt die BG-BAU-Aufsichtsperson im Beratungsgespräch.
Muss ich vor dem Kauf den Antrag stellen?
Eine Bewilligung vor dem Kauf ist nicht mehr erforderlich. Pflicht sind die Beratung durch die BG-BAU-Aufsichtsperson, die Gefährdungsbeurteilung und die „Betriebliche Erklärung“. Die Rechnung reichen Sie danach ein — sie darf höchstens 365 Tage alt sein (der frühere Stichtag 31.12. ist entfallen).
Werden gebrauchte Rollgerüste gefördert?
Nein. Gebrauchte Geräte sind ausgeschlossen. Das Arbeitsmittel muss neu und vom Hersteller für den gewerblichen Gebrauch zugelassen sein. Bei Weiterverkauf innerhalb von 12 Monaten nach der Förderung ist der Zuschuss zurückzuzahlen.
Verfällt nicht genutztes Förderbudget?
Ja. Wird die maximale Fördersumme innerhalb eines Kalenderjahres nicht beansprucht, verfällt der Restbetrag — eine Übernahme ins Folgejahr ist nicht möglich. Nach Stufe 3 besteht im Folgejahr kein weiterer Förderanspruch.
· DIN EN 1004-1 · BG-Bau-förderfähig
· Versand 1–5 Werktage
Persönliche Beratung: +49 2247 9029252 · info@steigtechnik-systeme.de





