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Die DIN EN 1004-1 regelt die Anforderungen und Gestaltung von fahrbaren Arbeitsbühnen aus vorgefertigten Bauteilen.
Fahrbare Arbeitsbühnen – Fahrgerüste müssen mit einem vorlaufenden Geländer ausgestattet sein. Dieses vorlaufende Geländer muss die Sicherheit auf der Plattform bereits vor Betreten der Ebene gewährleisten.
Der maximale Plattformabstand darf max. 2.25 Meter betragen.
Ausnahme ist die erste Ebene – hier sind es 3.40 Meter
Im Innenbereich ist eine max. Standhöhe von 12 Meter zulässig
Im Außenbereich ist eine maximale Standhöhe von 8 Meter zulässig.
Die DIN EN 1004-1 ist bereits ab 0 Meter Standhöhe gültig.
Bei fahrbaren Arbeitsbühnen, also bei unseren Rollgerüsten darf nur eine Plattformebene als Arbeitsfläche verwendet werden.
Als Ballast dürfen auch flüssige oder körnige Materialien verwendet werden, wenn sie vom Hersteller in stoßfesten und verschließbaren Behältnissen geliefert werden.