Allgemeine Sicherheitsbestimmungen für den Aufbau und Gebrauch von Fahrgerüsten

Allgemeine Sicherheitsbestimmungen für Aufbau & Gebrauch von Fahrgerüsten

Vor dem Aufbau
Bevor man sich an den Aufbau eines Fahrgerüst macht und in Gebrauch nimmt, sollte man sich mit der Aufbau- und Verwendungsanleitung vertraut machen. Ein Aufbau und Abbau, sowie der Gebrauch von Fahrgerüsten, darf nur von Personen durchgeführt werden, die sich mit der jeweiligen Aufbau- und Verwendungsanleitung vertraut gemacht haben. Die Fahrgerüst-Teile sind vor dem Einsatz auf Funktion und Unversehrtheit zu überprüfen. Grundsätzlich dürfen nur Original-Teile des jeweiligen Fahrgerüst-Systems verwendet werden.

Der Aufbau vom Fahrgerüst
Es ist zwingend darauf zu achten, dass Ihr Fahrgerüst auf stabilen Untergründen steht. Bei weichen oder brüchigen Untergründen droht Unfallgefahr, da Fahrrollen und Ausleger einsinken oder absacken könnten. Ein Fahrgerüst muss senkrecht aufgebaut werden und sollte mittels einer Wasserwaage überprüft werden. Mit höhenverstellbaren Fahrrollen, lassen sich dank der Spindeln die Höhenunterschiede und Bodenunebenheiten ausgleichen.
Über eine Plattformlänge von 1,50Meter empfiehlt es sich den Auf- und Abbau mit 2 Personen vorzunehmen.

Arbeiten mit dem Fahrgerüst
Bevor man das Gerüst in Gebrauch nimmt, sind die Bremsen der Fahrrollen zu betätigen und zu kontrollieren ob das Fahrgerüst auch sicher steht. Ein Fahrgerüst darf grundsätzlich nur von innen bestiegen werden. Da in fahrbaren Gerüsten je nach Höhe auch mehrere Plattformen verbaut sind, darf grundsätzlich nur auf einer Plattform gearbeitet werden. Auf der Gerüst-Plattform selber sind Tätigkeiten wie Springen, Hinauslehnen oder Gegenlehnen verboten.
Die zulässige Maximal-Belastung von Gerüst und jeweiliger Plattform darf nicht überschritten werden.
Fahrgerüste dürfen nur bis zu der Windstärke 6 (~ 45 km/h) verwendet werden. Bevor die Windstärke 6 überschritten wird ist das Gerüst in einen windgeschützten Bereich zu verfahren und gegen Umstürzen zu sichern. Andernfalls muss das Gerüst umgehend abgebaut werden.
Ab einer Standhöhe von 2m ist gemäß der DIN EN 1004 der Seitenschutz erforderlich. Das heißt auf der Plattform, auf der gearbeitet wird sind Geländerstreben auf Hüfthöhe und Kniehöhe anzubringen. Sowie den umlaufenden Bordbrettsatz, bestehend aus Stirnbordbrettern und Längsbordbrettern einzusetzen. Auf Zwischen-Plattformen die nur zum Aufbau, Abbau, Umbau und Aufstieg benötigt werden, muss kein Bordbrettsatz eingesetzt werden.

Bewegen von Fahrgerüsten
Das Fahrgerüst darf nur auf festen und ebenen Untergründen verfahren werden, die das Gerüst auch mit dem Gesamtgewicht tragen können. Beim Verfahren von Gerüsten muss die Schrittgeschwindigkeit ( 4 – 7km/h) eingehalten werden und es dürfen sich keine Personen, sowie Werkzeuge und Materialien auf dem Fahrgerüst befinden. Die Gerüste dürfen nur in Längs- oder Diagonalrichtung bewegt werden. Ein Anheben der fahrbaren Gerüste per Hand oder Hilfsmittel ist verboten. Die Fahrgerüste dürfen nur von Hand verfahren werden. Es dürfen keine Hilfsmittel wie Fahrzeuge jeglicher Art zur Hilfe genommen werden.

Nach dem Gebrauch vom Fahrgerüst
Nach Beendigung der Arbeiten ist das fahrbare Gerüst entsprechend der Aufbau- und Verwendungsanleitung zu verankern und gegen unbefugtes Benutzen zu sichern.

Der Abbau vom Fahrgerüst
Das Fahrgerüst wird von oben nach unten zurückgebaut. Wie auch schon beim Aufbau wird ab einer Plattformlänge über 1,5 Meter der Abbau von 2 Personen empfohlen.