Vorschriften beim Auf- und Abbau

Im Alu-Fahrgerüst müssen eine oder mehrere Plattformen eingesetzt werden, lt. DIN darf der Abstand zwischen den Gerüstbelägen beim Auf- und Abbau max. 2,10m betragen.
Während der Verwendung darf der Abstand zwischen den Plattformen 4,20m betragen.
In der Praxis hat es sich bewährt, alle 2 Meter eine Plattform einzusetzen – dieses ist nicht zwingend erforderlich, aber minimiert das Unfallrisiko und ist wesentlich komfortabler. Das Fahrgerüst muss freistehend verwendet werden können und mindestens mit 4 Laufrollen ausgestattet sein. Die Standsicherheit muss stets gewährleistet sein. Hierzu besteht die Möglichkeit mit Stabilisatoren (umgangssprachlich Dreieckeausleger oder nur Ausleger), Ballastgewichten und Wandverankerungen bzw. Wandabstandshaltern zu arbeiten.
Sobald die Standhöhe 2m beträgt ist ein 3-teiliger Seitenschutz erforderlich.
Der Seitenschutz besteht aus Geländerrahmen, Doppelgeländer oder Horizontalstreben und einer Fußleiste. Der sogenannte „Seitenschutz“ muss eine Mindest-Höhe von 1,00 Meter haben. Die Fußleisten, also Bordbretter (Längsbord, Stirnbord) müssen mindestens 150mm hoch sein. Somit wird dem Herunterfallen von Werkzeug und Material vorgebeugt. Die Abstände dürfen einen Abstand von 470mm nicht übersteigen.