Fahrgerüst oder Rollgerüst – was ist der Unterschied?

Die kurze Antwort: Fahrgerüst und Rollgerüst bezeichnen dasselbe Produkt. Beide meinen ein fahrbares Arbeitsgerüst aus vorgefertigten Bauteilen nach DIN EN 1004-1. In der Praxis gibt es sprachliche Präferenzen und einige regionale Synonyme (Rollrüstung, ZiFa, Klappgerüst), die sich aber nicht auf die technische Definition auswirken.

Definition der beiden Begriffe

Ein Rollgerüst ist ein fahrbares Arbeitsgerüst nach DIN EN 1004-1. Die Bezeichnung „Rollgerüst" ist besonders im Innenausbau und in Ausschreibungen für Maler-, Elektro- und Trockenbauarbeiten geläufig.

Ein Fahrgerüst ist derselbe Gerüsttyp. Der Begriff ist vor allem im Bauwesen und in der Norm selbst verbreitet – die DIN EN 1004-1 heißt offiziell „Fahrbare Arbeitsgerüste aus vorgefertigten Bauteilen".

Technisch also: kein Unterschied.

Regionale und umgangssprachliche Varianten

  • Rollgerüst – bundesweit verbreitet, besonders im Innenausbau
  • Fahrgerüst – offiziell/Norm, Bauwesen
  • Rollrüstung – süddeutsch, österreichisch
  • Zimmerfahrgerüst / ZiFa – kleine Rollgerüste für den Raum bis ca. 3 m
  • Klappgerüst / Faltgerüst – spezielle Bauform mit zusammenklappbarem Rahmen
  • Mobiles Gerüst – Marketingbezeichnung einzelner Hersteller

Alle diese Begriffe fallen unter die DIN EN 1004-1.

Abgrenzung zu anderen Gerüsttypen

Was kein Fahr- oder Rollgerüst ist:
- Standgerüst – ortsfest, wird an der Fassade verankert, oft aus Rohr-Kupplungs-Elementen
- Fassadengerüst – stationär oder mit beschränkter Mobilität; nach DIN EN 12810
- Modulgerüst – Systemgerüst mit Einschubrosetten, überwiegend stationär
- Hubarbeitsbühne – motorisch betriebene Plattform (Schere, Teleskop)

Praktische Auswahlhilfe

Wenn Sie folgende Merkmale suchen, sind Roll- oder Fahrgerüst die richtige Wahl:
- Mobilität – häufiger Standortwechsel innerhalb einer Baustelle
- Einsatz im Innen- oder Außenbereich bis ca. 12 m Arbeitshöhe
- kein Verankerungsbedarf
- Aufbau ohne Gerüstbauer
- BG-Bau-Förderfähigkeit möglich

Alternativen wie Standgerüst oder Fassadengerüst wählen Sie, wenn die Aufbauhöhe deutlich über 12 m liegt oder lange Fassadenflächen parallel bearbeitet werden.

FAQ

Darf ich in einer Gefährdungsbeurteilung den Begriff „Rollgerüst" verwenden?
Ja, beide Begriffe sind in deutschen Gefährdungsbeurteilungen anerkannt. Für Eindeutigkeit empfehlen wir die Formulierung „fahrbares Arbeitsgerüst nach DIN EN 1004-1".

Gilt für ein Fahrgerüst eine andere Norm als für ein Rollgerüst?
Nein. Beide werden nach DIN EN 1004-1 (Systembauweise) oder DIN EN 1004-2 (Rohrkonstruktion) gebaut.

Sind gebrauchte Fahrgerüste erlaubt?
Ja, sofern sie in einwandfreiem Zustand sind und durch eine befähigte Person geprüft wurden.

Siehe auch

Quellen