DIN EN 13374 — die Norm für temporären Seitenschutz auf Dächern

Die DIN EN 13374 (aktuelle Fassung DIN EN 13374:2026-05) ist die europäische Norm für temporären Seitenschutz an Dächern. Sie regelt die Anforderungen an Dachrandsicherungen, Auffanggeländer und Schutzwände, die bei Arbeiten in der Höhe einen Absturz verhindern oder im Auffangfall die Aufprallenergie aufnehmen. Anders als die DIN EN 1004-1 für Rollgerüste richtet sich diese Norm gezielt an Dachbau, Dachsanierung und Wartungsarbeiten an Dachflächen.

Was regelt DIN EN 13374?

Die Norm definiert konstruktive und prüftechnische Anforderungen für drei Klassen von temporärem Seitenschutz an Dächern:

  • Klasse A — statische Belastbarkeit für Flach- und flach geneigte Dächer (bis ca. 10° Neigung). Pfostenneigung max. 15° von der Vertikalen
  • Klasse B — statische plus dynamische Belastbarkeit für Dächer mit Neigung 10° bis 30°
  • Klasse C — verstärkter dynamischer Auffangschutz für Steildächer 30° bis 60° und Fallhöhe bis 5 m

Sie ergänzt die TRBS 2121 und die DGUV Information 201-056 für Dachdecker- und Spengler-Arbeiten. Wer auf Dächern oberhalb von 3 m Absturzhöhe arbeitet, muss nach DGUV Vorschrift 38 und ASR A2.1 eine kollektive Absturzsicherung einsetzen — die DIN EN 13374 legt deren technische Mindestanforderungen fest.

Die drei Klassen im Detail

Klasse Dachneigung max. Fallhöhe Funktion typischer Einsatz
A 0° bis 10° statische Belastung — lehnen, anstützen Flachdach, leicht geneigtes Tonnendach
B 10° bis 30° 2 m statisch + dynamisch — fängt seitlich abrutschende Person Pultdach, schwach geneigtes Walmdach
C 30° bis 60° 5 m dynamisch verstärkt — fängt direkt aufprallende Person bei Aufprall Satteldach, Mansarddach, Krüppelwalmdach

Die Wahl der Klasse hängt nicht nur von der Dachneigung ab, sondern auch vom Sicherheitsanspruch der Arbeit. Wer auf einer wechselnden Baustelle mehrere Dachgeometrien absichert, fährt mit einem Klasse-C-System universell am sichersten — es darf auch auf flacher geneigten Dächern eingesetzt werden.

Bauliche Anforderungen an die Schutzkomponenten

Unabhängig von der Klasse schreibt die DIN EN 13374 mehrere konstruktive Mindestmaße fest:

  • Höhe des Oberholms mindestens 1,00 m über der Arbeitsfläche (Klasse B/C: mit Toleranzen bei dynamischer Verformung)
  • Zwischenholm in halber Höhe
  • Bordbrett mindestens 150 mm hoch
  • Pfostenabstand nach Hersteller-Vorgabe — meist max. 2,40 m
  • Fußplatten mit ausreichender Auflagefläche, um Punktbelastung auf die Dachhaut zu vermeiden
  • Statische Belastbarkeit mindestens 0,30 kN/m horizontal

Klassen B und C werden zusätzlich auf dynamische Auffangenergie geprüft — die Konstruktion muss eine fallende Person mit definierter Aufprallgeschwindigkeit zurückhalten, ohne zu brechen oder die Person über das Geländer zu schleudern.

Abgrenzung zu anderen Normen

Im Bereich Absturzsicherung gibt es mehrere benachbarte Regelwerke, die häufig verwechselt werden:

  • DIN EN 1004-1 — fahrbare Arbeitsgerüste (Rollgerüste, Klappgerüste)
  • DIN EN 12810/12811 — Fassadengerüste aus vorgefertigten Bauteilen
  • DIN EN 13374 — temporärer Seitenschutz auf Dächern (diese Norm)
  • DIN EN 14122-3 — ortsfeste Steigsysteme an Maschinen
  • DIN EN 363 — persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz (PSAgA, Klettergurte, Seile)

Ein häufiger Fehler in Ausschreibungen: Dachrandsicherung wird mit „DIN EN 1004-1" oder „nach Gerüstnorm" angegeben — beides falsch. Dachrandsicherung ist immer DIN EN 13374. Wer das verwechselt, bestellt ein Produkt für den falschen Einsatzzweck.

BG-Bau-Förderung 2026

Dachrandsicherungssysteme nach DIN EN 13374 sind in der Regel über das Programm BG-Bau Arbeitsschutzprämien förderfähig. Aktuell sind je nach Antrags-Zeitpunkt bis zu 50 Prozent Zuschuss auf den Anschaffungspreis möglich, gedeckelt bei 10.000 € pro Mitgliedsbetrieb und Jahr. Antragsberechtigt sind alle bei der BG-Bau pflichtversicherten Bau- und Handwerksbetriebe.

Für die Antragsstellung benötigen Sie die Konformitätserklärung des Herstellers, das aktuelle Datenblatt mit Klassen-Kennzeichnung sowie den Kaufpreis-Beleg. Bei autorisierten Fachhändlern wie MEIN ROLLGERÜST sind diese Dokumente Bestandteil jeder Auslieferung.

Praxis-Tipps für den Einsatz

  1. Vorab Klassen-Wahl prüfen — Dachneigung exakt messen, nicht schätzen. Eine zu schwach gewählte Klasse ist eine Sicherheitslücke; eine zu starke verteuert die Anschaffung unnötig.
  2. Hakenbügel beachten — bei Klasse-C-Einsatz an Steildächern wird das System üblicherweise mit einem Hakenbügel an den Dachsparren fixiert. Ohne Hakenbügel verliert das System seine Auffangeigenschaften.
  3. Untergrund schützen — auf Bitumen-Bahnen, Folien-Dächern und Photovoltaik-Flächen verhindern Rundplatten unter den Pfosten Beschädigungen.
  4. Modular kombinieren — Sets von 3 m, 6 m und 12 m sind in der Regel untereinander erweiterbar. Beim Hersteller-Datenblatt prüfen.
  5. Sachkundige Prüfung — alle 12 Monate durch einen Befähigten nach BetrSichV, nach jedem Auf- und Umbau eine Sichtprüfung durch einen Unterwiesenen.

FAQ

Welche Klasse nach DIN EN 13374 brauche ich für ein Satteldach mit 35° Neigung?
Klasse C — Steildach im Bereich 30°–60° verlangt zwingend die verstärkte dynamische Auffangklasse mit Hakenbügel-Fixierung.

Reicht ein einfaches Geländer auf einem Flachdach?
Nur wenn es DIN EN 13374 Klasse A entspricht — das setzt Oberholm 1,00 m, Zwischenholm 0,50 m, Bordbrett 150 mm und entsprechende statische Belastbarkeit voraus. Eine improvisierte Holz-Latte erfüllt diese Anforderung nicht.

Wie unterscheide ich Klasse-B von Klasse-C im Datenblatt?
Klasse-B-Systeme sind auf 10°–30° und 2 m Fallhöhe ausgelegt; Klasse-C-Systeme auf 30°–60° und 5 m Fallhöhe. Im Datenblatt ist die Klassen-Angabe verpflichtend genannt.

Brauche ich für Dacharbeiten unter 3 m Höhe eine Dachrandsicherung nach DIN EN 13374?
Unter 3 m Absturzhöhe greift die generelle Pflicht nach DGUV Vorschrift 38 nicht. Trotzdem empfehlen Fachverbände auch hier eine kollektive Absturzsicherung — die Verletzungsgefahr bei niedrigen Stürzen ist bei harten Untergründen erheblich.

Kann ich die Dachrandsicherung selber aufbauen?
Ja, sofern Sie als unterwiesene Person aufbauen und die Aufbau- und Verwendungsanleitung (AuV) des Herstellers vorliegt. Erstmontage einer neuen Dach-Konfiguration sollte durch einen Sachkundigen begleitet werden.

Siehe auch

Quellen