Absturzsicherung
Unter Absturzsicherung fasst man alle Maßnahmen zusammen, die verhindern, dass Personen aus Höhen fallen. Die deutsche Arbeitsschutz-Systematik kennt zwei Hauptkategorien: kollektive Absturzsicherung (Gerüst, Geländer, Dachrand) und individuelle Absturzsicherung (PSAgA). Nach TRBS 2121-2 sind kollektive Lösungen immer vorrangig – persönliche Schutzausrüstung ist die letzte Option.
Kollektive Absturzsicherungen
- Rollgerüst / Fahrgerüst nach DIN EN 1004-1 mit dreiteiligem Seitenschutz
- Fassadengerüst nach DIN EN 12810
- Dachrandsicherung der Klassen A, B, C (temporär) oder fest installiert
- Geländer an Dachausstiegen, Treppenaufgängen, Bühnen
- Absturzsicherung durch Anordnung – z. B. Abstand zur Absturzkante ≥ 2 m
Individuelle Absturzsicherung (PSAgA)
Wird eingesetzt, wenn kollektive Lösungen nicht praktikabel sind:
- Auffanggurt nach DIN EN 361
- Verbindungsmittel und Falldämpfer nach DIN EN 354/355
- Anschlagpunkt nach DIN EN 795
- Rettungsausrüstung
Ab welcher Höhe ist Absturzsicherung Pflicht?
- Ab 1,00 m im Treppenbereich
- Ab 2,00 m an freien Arbeitsplätzen (Dächer, Gerüste, Bauwerke)
- Ab 3,00 m an Verkehrswegen
- An Gewässern und Absturzbereichen unabhängig von der Höhe
Details siehe BetrSichV und TRBS 2121-2.
Produkte aus unserem Sortiment
- Rollgerüste mit dreiteiligem Seitenschutz (ALTREX, HYMER, Krause, Zarges, Eigenmarke)
- Dachrandsicherungen Klasse A/B/C zum Mieten und Kaufen
- Temporäre Geländer für Flachdächer
- PSAgA-Komplettsets (Auffanggurt, Seil, Anschlagpunkt)
FAQ
Was ist eine kollektive Absturzsicherung?
Eine bauliche Sicherung, die alle Personen gleichzeitig schützt (Geländer, Gerüst, Dachrandsicherung) – im Gegensatz zur PSAgA, die nur den Träger schützt.
Ist PSAgA statt Gerüst erlaubt?
Nur wenn ein Gerüst technisch nicht möglich ist oder eine unverhältnismäßige Lösung darstellt. Kollektive Sicherung hat Vorrang.
Wer haftet, wenn die Absturzsicherung fehlt?
Der Arbeitgeber bzw. der Unternehmer der Baustelle. Bei Privatpersonen der Bauherr.
Siehe auch
Quellen
- BG Bau — Absturzunfälle
- BG Bau — Rangfolge der Schutzmaßnahmen (STOP-Prinzip)
- DGUV Information 201-011





