Seitenschutz

seitenschutz-komplett

Ab einer Standhöhe von 2 Metern Höhe ist gemäß der DIN EN 1004 ein dreiteiliger Seitenschutz erforderlich. Der Seitenschutz kann aus Geländerrahmen, Vertikalrahmen, Horizontalstreben, Doppelgeländern und der Fußleiste (Stirnbordbrett und Längsbordbrett) bestehen. Hierbei ist es wichtig, dass der Seitenschutz rund um eine Höhe von 1,00m beträgt.