Seitenschutz
Der Seitenschutz ist die zentrale Absturzsicherung am Rollgerüst. Er verhindert, dass Personen oder Werkzeuge von der Arbeitsplattform fallen. Die DIN EN 1004-1 schreibt für Fahrgerüste einen dreiteiligen Seitenschutz aus Geländerrohr, Zwischenholm und Bordbrett vor, sobald die Standhöhe der Plattform 1,00 m überschreitet. Fehlt oder ist der Seitenschutz unvollständig, gilt das Gerüst als nicht betriebssicher.
Die drei Elemente des Seitenschutzes
Ein kompletter Seitenschutz nach DIN EN 1004-1 besteht aus drei Teilen:
- Geländerholm (Handlauf) – oberer Abschluss, ca. 1,00 m über der Plattform, verhindert das Überkippen nach außen
- Zwischenholm – auf halber Höhe zwischen Bordbrett und Handlauf, verhindert das Durchfallen zwischen Geländer und Plattform
- Bordbrett – mindestens 150 mm hoch, auf Plattformhöhe verschraubt; verhindert das Abrutschen von Werkzeug und das Überschreiten der Plattformkante
Alle drei Elemente müssen auf allen vier Seiten der obersten Arbeitsplattform vorhanden sein. Auf Zwischenebenen, auf denen gearbeitet wird, gilt die gleiche Regel.
Wann ist Seitenschutz Pflicht?
Die DIN EN 1004-1 (Ausgabe 2021) verschärft die Anforderung gegenüber der alten DIN EN 1004: Schon ab 1,00 m Standhöhe der Arbeitsplattform ist ein vollständiger dreiteiliger Seitenschutz zwingend vorgeschrieben. Ergänzend fordert die TRBS 2121-2, dass der Seitenschutz während des gesamten Aufbaus und der Nutzung intakt bleibt – auch bei Arbeiten an der Plattformkante.
Bei Rollgerüsten mit Sondereinbauten wie Schrägauf- oder -abstiegen (Treppengerüste) sind an den Treppenseiten ebenfalls Geländer und Zwischenholme erforderlich.
Bauteile im Sortiment
Typische Komponenten, die zum Seitenschutz gehören:
- Geländerrahmen – kombiniert Handlauf und Zwischenholm als vorgefertigtes Bauteil
- Geländerrohr / Gelaenderstrebe – einzelne Rohre zum Einhängen oder Verschrauben
- Bordbrett-Sätze (Längsbordbrett und Stirnbordbrett)
- Bordbretthalter, Querbordklammer – zur sicheren Befestigung der Bordbretter
- Handlauf-Verlängerungen für breite Plattformen
Alle Teile sind hersteller- und seriengebunden: Ein ALTREX-Geländerrahmen passt nicht auf ein Krause-Rollgerüst. Beim Nachkauf bitte die Herstellerbezeichnung und Baujahr angeben.
FAQ
Ab welcher Höhe ist Seitenschutz Pflicht?
Bei Rollgerüsten nach DIN EN 1004-1 ab 1,00 m Standhöhe der Arbeitsplattform.
Darf ich einen Teil des Seitenschutzes weglassen, wenn ich direkt an der Wand arbeite?
Nein. Der Seitenschutz muss auf allen vier Seiten vollständig sein. Einzige Ausnahme: Wenn die Wand selbst eine äquivalente Absturzsicherung bildet, darf der Abstand zur Wand maximal 0,30 m betragen.
Kann ich Seitenschutz-Bauteile anderer Hersteller montieren?
Nur wenn die Aufbauanleitung des Herstellers dies ausdrücklich freigibt. Ansonsten erlischt die Betriebserlaubnis.
Was tun, wenn ein Bordbrett gebrochen ist?
Sofort austauschen. Das Gerüst darf bis zur Reparatur nicht betreten werden.
Siehe auch
Quellen
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