ASR A2.1 — Schutz vor Absturz und herabfallenden Gegenständen

Die ASR A2.1 („Schutz vor Absturz und herabfallenden Gegenständen, Betreten von Gefahrenbereichen") ist eine Technische Regel für Arbeitsstätten. Sie konkretisiert die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) und legt fest, ab wann und wie Beschäftigte vor Absturz geschützt werden müssen — eine zentrale Grundlage für den Einsatz von Rollgerüsten, Dachrandsicherungen und Seitenschutz.

Ab welcher Höhe ist Absturzschutz Pflicht?

Nach ASR A2.1 sind Absturzsicherungen grundsätzlich vorzusehen:

  • ab 1,00 m Absturzhöhe an Verkehrswegen und Arbeitsplätzen (Regelfall)
  • unabhängig von der Höhe an Gewässern, Gruben, Behältern und ähnlichen Gefahrstellen
  • ab 2,00 m bei bestimmten Arbeiten mit kurzzeitigem Charakter, wenn andere Maßnahmen unverhältnismäßig wären

Rangfolge der Schutzmaßnahmen (STOP-Prinzip)

Die ASR A2.1 schreibt eine klare Rangfolge vor:

  1. Kollektive Absturzsicherung zuerst — Seitenschutz, Geländer, vollständig umwehrte Plattformen (z. B. Rollgerüst nach DIN EN 1004-1, Dachrandsicherung nach DIN EN 13374)
  2. Auffangeinrichtungen — Fangnetze, Auffanggerüste, wenn Sicherung nicht möglich
  3. Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz (PSAgA) — Anseilschutz nur als letzte Wahl

Eine vollwertige Arbeitsplattform mit dreiteiligem Seitenschutz — wie sie ein Rollgerüst bietet — erfüllt die höchste Stufe (kollektive Sicherung) und ist deshalb der Leiter oder dem Anseilschutz vorzuziehen.

Bezug zu Rollgerüst und Gerüstbau

Wer ein Rollgerüst einsetzt, erfüllt mit dem normgerechten dreiteiligen Seitenschutz (Geländer, Zwischenholm, Bordbrett ab 1,00 m Standhöhe) die Anforderungen der ASR A2.1 an die kollektive Absturzsicherung. Ergänzend gelten die TRBS 2121-2 für die Gerüstverwendung und die DGUV Information 201-011 für die Praxis.

FAQ

Ab welcher Höhe brauche ich eine Absturzsicherung?
Im Regelfall ab 1,00 m Absturzhöhe an Arbeitsplätzen und Verkehrswegen, an besonderen Gefahrstellen (Wasser, Gruben) unabhängig von der Höhe.

Reicht ein Anseilschutz statt Geländer?
Nur als letzte Wahl. Die ASR A2.1 verlangt zuerst kollektive Sicherungen (Geländer, Plattform mit Seitenschutz) — persönliche Schutzausrüstung kommt erst, wenn diese nicht möglich sind.

Erfüllt ein Rollgerüst die ASR A2.1?
Ja, sofern es den dreiteiligen Seitenschutz nach DIN EN 1004-1 hat. Damit ist die höchste Schutzstufe (kollektive Absturzsicherung) erfüllt.

Siehe auch

Quellen