DGUV Information 201-011 — Praxis-Anleitung für Arbeitsgerüste
Die DGUV Information 201-011 (Stand 2018, ergänzt 2022) ist die wichtigste Praxis-Anleitung der gesetzlichen Unfallversicherung für die Verwendung von Arbeits-, Schutz- und Montagegerüsten. Sie übersetzt die technischen Anforderungen der DIN-Normen und der TRBS 2121-2 in konkrete, am Bau anwendbare Handlungsanweisungen. Wer auf der Baustelle mit Gerüsten arbeitet — als Aufbauer, Nutzer oder Sachkundiger — sollte die 201-011 kennen.
Was regelt die DGUV 201-011?
Die Information unterscheidet drei Gerüstarten und beschreibt für jede die Pflichten:
- Arbeitsgerüste: Plattformen zum Stehen und Arbeiten (Rollgerüste nach DIN EN 1004-1, Fassadengerüste nach DIN EN 12810)
- Schutzgerüste: Auffangmaßnahmen unter Plattformen, Dachfanggerüste nach DIN EN 13374
- Montagegerüste: Hilfskonstruktionen für temporäre Montagearbeiten
Sie ergänzt die rechtsverbindliche TRBS 2121-2 um konkrete Praxis-Hinweise: Aufbau-Reihenfolge, Sicherheits-Check, Übergabe-Protokoll, typische Fehlerquellen.
Pflichten des Aufstellers
Wer ein Gerüst aufbaut, übernimmt nach DGUV 201-011 folgende Verantwortlichkeiten:
- Aufbau- und Verwendungsanleitung (AuV) des Herstellers liegt am Einsatzort vor
- Aufbau in der dokumentierten Reihenfolge ohne improvisierte Abweichungen
- Standsicherheits-Prüfung: Untergrund, Ausleger, Verankerung, Rollen-Bremsen
- Seitenschutz dreiteilig: Geländer, Zwischenholm, Bordbrett auf jeder oberen Plattform
- Aufstieg innen: Niemals außen am Rahmen klettern — der Aufstieg erfolgt über Innen-Sprossen, Innen-Leiter oder Schrägaufstieg
- Übergabe-Protokoll: schriftliche Freigabe an den Nutzer, Eintrag in Gerüstprüfbuch
Pflichten des Nutzers
Wer auf einem fertigen Gerüst arbeitet, ist nicht von der Sorgfaltspflicht entbunden. Die 201-011 schreibt vor:
- Sichtprüfung vor jedem Einsatz: keine sichtbaren Schäden, Seitenschutz vollständig, Plattformen sauber
- Bestimmungsgemäße Verwendung: Klasse einhalten, keine Überlastung, kein eigenmächtiger Umbau
- Verschiebe-Verbot mit Personen oder Material auf der Plattform
- Wind-Stopp ab Stärke 6 (über 38 km/h) — Einsatz unterbrechen
- Reinigung der Plattformen bei Schnee, Eis, Schmutz, Ölspuren
Sachkundigen-Prüfung im Detail
Die DGUV 201-011 spezifiziert die jährliche Prüfung durch eine befähigte Person (nach BetrSichV §2 Abs. 6). Geprüft werden:
| Prüfpunkt | Methode | Akzeptanz-Kriterium |
|---|---|---|
| Vertikalrahmen | Sichtprüfung | keine Risse, Verformungen oder Korrosionsstellen größer 5 mm |
| Plattformen | Belastungs-Test mit 200 kg | keine bleibende Durchbiegung |
| Rollen mit Bremse | Funktions-Test | Bremse hält bei Druck-Belastung |
| Spreizsicherung / Verriegelung | Mechanik-Test | Einrastung in jeder Position |
| Seitenschutz | Sichtprüfung + Steck-Test | kein Spiel, kein Verzug |
| Aufbau- und Verwendungsanleitung | Dokumenten-Check | Vollständig, lesbar, am Standort |
Die Prüfung wird mit Datum, Auffälligkeiten, Maßnahmen und Freigabe-Vermerk im Gerüstprüfbuch dokumentiert. Aufbewahrungsdauer mindestens 3 Jahre.
Häufige Fehler aus der Praxis
Aus der BG-Bau-Unfall-Auswertung 2024–2025 stammen folgende typische Verstöße gegen die DGUV 201-011:
- Außen-Klettern beim Aufbau: zweite häufigste Unfall-Ursache bei Gerüst-Stürzen
- Seitenschutz nicht dreiteilig — fehlender Zwischenholm oder fehlendes Bordbrett
- Verschieben mit Personen/Material drauf — verboten, aber häufig praktiziert
- Fehlende Sichtprüfung nach Wind oder Regen
- Klasse-Überlastung durch Material-Lager auf der Plattform
- Fehlende Aufbau- und Verwendungsanleitung am Einsatzort
Jeder dieser Verstöße ist nach BetrSichV ordnungswidrig und kann mit Geldbußen bis 30.000 € pro Verstoß geahndet werden — bei Personenschäden zusätzlich Straf-rechtliche Konsequenzen.
FAQ
Ist die DGUV 201-011 rechtsverbindlich?
Sie ist eine empfehlende Praxis-Anleitung. Rechtsverbindlich sind die BetrSichV und die TRBS 2121-2. Im Schadensfall prüft die Versicherung jedoch, ob die 201-011 als „Stand der Technik" eingehalten wurde — bei Abweichungen droht Mitverschulden.
Wo finde ich die aktuelle Version der DGUV 201-011?
Auf publikationen.dguv.de als kostenloses PDF — die jeweils gültige Fassung wird dort vorgehalten.
Wer wendet die 201-011 in der Praxis an?
Aufsteller (Aufbauer-Firmen), Nutzer (Handwerker auf der Plattform), Sachkundige (befähigte Personen für die jährliche Prüfung) und Bauleiter (für die Übergabe-Freigabe).
Reicht die DGUV 201-011 für die Sachkunde-Schulung?
Nein. Die formelle Sachkunde verlangt eine berufliche Ausbildung im Metall- oder Gerüstbau plus eine BG-Bau-Sachkunden-Schulung (in der Regel 2 Tage Präsenz).
Gilt die 201-011 auch für Mietgerüste?
Ja, vollumfänglich. Der Vermieter liefert das Gerüst gemäß DIN EN 1004-1 aus, der Mieter ist verantwortlich für die Einhaltung der DGUV 201-011 beim Einsatz.
Siehe auch
- DIN EN 1004-1 — Produktnorm Rollgerüste
- TRBS 2121-2 — Betriebssicherheit Gerüste
- DIN EN 13374 — Dachrandsicherung
- DIN EN 12810 — Fassadengerüste
- Aufbauanleitung Rollgerüst
Quellen
- DGUV Information 201-011 — Verwendung von Arbeits-, Schutz- und Montagegerüsten
- TRBS 2121-2 bei BAuA
- BG-Bau Arbeitsschutzprämien





