DGUV Information 201-011 — Praxis-Anleitung für Arbeitsgerüste

Die DGUV Information 201-011 (Stand 2018, ergänzt 2022) ist die wichtigste Praxis-Anleitung der gesetzlichen Unfallversicherung für die Verwendung von Arbeits-, Schutz- und Montagegerüsten. Sie übersetzt die technischen Anforderungen der DIN-Normen und der TRBS 2121-2 in konkrete, am Bau anwendbare Handlungsanweisungen. Wer auf der Baustelle mit Gerüsten arbeitet — als Aufbauer, Nutzer oder Sachkundiger — sollte die 201-011 kennen.

Was regelt die DGUV 201-011?

Die Information unterscheidet drei Gerüstarten und beschreibt für jede die Pflichten:

  • Arbeitsgerüste: Plattformen zum Stehen und Arbeiten (Rollgerüste nach DIN EN 1004-1, Fassadengerüste nach DIN EN 12810)
  • Schutzgerüste: Auffangmaßnahmen unter Plattformen, Dachfanggerüste nach DIN EN 13374
  • Montagegerüste: Hilfskonstruktionen für temporäre Montagearbeiten

Sie ergänzt die rechtsverbindliche TRBS 2121-2 um konkrete Praxis-Hinweise: Aufbau-Reihenfolge, Sicherheits-Check, Übergabe-Protokoll, typische Fehlerquellen.

Pflichten des Aufstellers

Wer ein Gerüst aufbaut, übernimmt nach DGUV 201-011 folgende Verantwortlichkeiten:

  • Aufbau- und Verwendungsanleitung (AuV) des Herstellers liegt am Einsatzort vor
  • Aufbau in der dokumentierten Reihenfolge ohne improvisierte Abweichungen
  • Standsicherheits-Prüfung: Untergrund, Ausleger, Verankerung, Rollen-Bremsen
  • Seitenschutz dreiteilig: Geländer, Zwischenholm, Bordbrett auf jeder oberen Plattform
  • Aufstieg innen: Niemals außen am Rahmen klettern — der Aufstieg erfolgt über Innen-Sprossen, Innen-Leiter oder Schrägaufstieg
  • Übergabe-Protokoll: schriftliche Freigabe an den Nutzer, Eintrag in Gerüstprüfbuch

Pflichten des Nutzers

Wer auf einem fertigen Gerüst arbeitet, ist nicht von der Sorgfaltspflicht entbunden. Die 201-011 schreibt vor:

  • Sichtprüfung vor jedem Einsatz: keine sichtbaren Schäden, Seitenschutz vollständig, Plattformen sauber
  • Bestimmungsgemäße Verwendung: Klasse einhalten, keine Überlastung, kein eigenmächtiger Umbau
  • Verschiebe-Verbot mit Personen oder Material auf der Plattform
  • Wind-Stopp ab Stärke 6 (über 38 km/h) — Einsatz unterbrechen
  • Reinigung der Plattformen bei Schnee, Eis, Schmutz, Ölspuren

Sachkundigen-Prüfung im Detail

Die DGUV 201-011 spezifiziert die jährliche Prüfung durch eine befähigte Person (nach BetrSichV §2 Abs. 6). Geprüft werden:

Prüfpunkt Methode Akzeptanz-Kriterium
Vertikalrahmen Sichtprüfung keine Risse, Verformungen oder Korrosionsstellen größer 5 mm
Plattformen Belastungs-Test mit 200 kg keine bleibende Durchbiegung
Rollen mit Bremse Funktions-Test Bremse hält bei Druck-Belastung
Spreizsicherung / Verriegelung Mechanik-Test Einrastung in jeder Position
Seitenschutz Sichtprüfung + Steck-Test kein Spiel, kein Verzug
Aufbau- und Verwendungsanleitung Dokumenten-Check Vollständig, lesbar, am Standort

Die Prüfung wird mit Datum, Auffälligkeiten, Maßnahmen und Freigabe-Vermerk im Gerüstprüfbuch dokumentiert. Aufbewahrungsdauer mindestens 3 Jahre.

Häufige Fehler aus der Praxis

Aus der BG-Bau-Unfall-Auswertung 2024–2025 stammen folgende typische Verstöße gegen die DGUV 201-011:

  1. Außen-Klettern beim Aufbau: zweite häufigste Unfall-Ursache bei Gerüst-Stürzen
  2. Seitenschutz nicht dreiteilig — fehlender Zwischenholm oder fehlendes Bordbrett
  3. Verschieben mit Personen/Material drauf — verboten, aber häufig praktiziert
  4. Fehlende Sichtprüfung nach Wind oder Regen
  5. Klasse-Überlastung durch Material-Lager auf der Plattform
  6. Fehlende Aufbau- und Verwendungsanleitung am Einsatzort

Jeder dieser Verstöße ist nach BetrSichV ordnungswidrig und kann mit Geldbußen bis 30.000 € pro Verstoß geahndet werden — bei Personenschäden zusätzlich Straf-rechtliche Konsequenzen.

FAQ

Ist die DGUV 201-011 rechtsverbindlich?
Sie ist eine empfehlende Praxis-Anleitung. Rechtsverbindlich sind die BetrSichV und die TRBS 2121-2. Im Schadensfall prüft die Versicherung jedoch, ob die 201-011 als „Stand der Technik" eingehalten wurde — bei Abweichungen droht Mitverschulden.

Wo finde ich die aktuelle Version der DGUV 201-011?
Auf publikationen.dguv.de als kostenloses PDF — die jeweils gültige Fassung wird dort vorgehalten.

Wer wendet die 201-011 in der Praxis an?
Aufsteller (Aufbauer-Firmen), Nutzer (Handwerker auf der Plattform), Sachkundige (befähigte Personen für die jährliche Prüfung) und Bauleiter (für die Übergabe-Freigabe).

Reicht die DGUV 201-011 für die Sachkunde-Schulung?
Nein. Die formelle Sachkunde verlangt eine berufliche Ausbildung im Metall- oder Gerüstbau plus eine BG-Bau-Sachkunden-Schulung (in der Regel 2 Tage Präsenz).

Gilt die 201-011 auch für Mietgerüste?
Ja, vollumfänglich. Der Vermieter liefert das Gerüst gemäß DIN EN 1004-1 aus, der Mieter ist verantwortlich für die Einhaltung der DGUV 201-011 beim Einsatz.

Siehe auch

Quellen