Dachrandsicherung
Dachrandsicherung der Klassen A, B und C
Dachrandsicherung für Flach- und Schrägdächer sind wichtige Vorrichtungen, um Arbeitsunfälle auf Baustellen zu verhindern.
Es gibt verschiedene Klassen von Dachrandsicherungen, nämlich A, B und C, die jeweils unterschiedliche Anforderungen erfüllen. Diese Sicherungen sind besonders wichtig für Dachdecker und Solateure, die regelmäßig auf Dächern arbeiten.
Seitenschutzsysteme der Schutzklasse A:
Diese Systeme bestehen aus einem dreiteiligen Seitenschutz, bestehend aus Geländerholm, Zwischenholm und Bordbrett. Alternativ kann das Seitenschutzsystem als Ganzes oder als zusammenzubauende Einzelteile gefertigt sein, solange es den dreiteiligen Seitenschutz einschließt.
Die Bauteile des Seitenschutzes müssen sicher gegen unbeabsichtigtes Lösen gesichert sein. Dies kann durch formschlüssige Verbindung mit der Tragkonstruktion, einen Bewegungswiderstand von mindestens 150mm, selbsthemmende Vorspannung oder die Verwendung von Nagellöchern für Heftnägel erfolgen. Zudem ist die Einhaltung der Aufbau- und Verwendungsanleitung des Herstellers entscheidend.
Die Oberkante des Seitenschutzes muss mindestens 1m über der Arbeitsfläche liegen. Der Abstand zwischen Geländer- und Zwischenholm bzw. Zwischenholm und Bordbrett darf 0,47m nicht überschreiten. Bordbretter müssen mindestens 3,0cm dick sein, mit der Oberkante 0,15m über der Aufstellfläche. Abweichungen sind unter bestimmten Bedingungen möglich, z.B., wenn der Seitenschutz einen Abstand von mehr als 0,30m von der Absturzkante aufweist.
Seitenschutzsysteme der Schutzklasse B:
Diese Systeme erfüllen ähnliche Anforderungen wie Klasse A, jedoch mit maximalen Zwischenraumabständen von 250mm. Aufgrund ihrer Verwendung an Arbeitsflächen mit größerem Neigungswinkel sieht die DIN EN 13374 einen zusätzlichen dynamischen Versuch vor.
Seitenschutzsysteme der Schutzklasse C (Dachschutzwände):
Diese sind für Arbeitsflächen mit größerem Neigungswinkel vorgesehen und erfordern einen dynamischen Versuch gemäß DIN EN 13374.
Die Oberkante der Dachschutzwand muss mindestens 1,00m über der geneigten Arbeitsfläche liegen. Dachschutzwände müssen in Längsrichtung ausgesteift werden. Die Verwendung auf Flächen mit bis zu 60° Neigung ist zulässig, erfordert jedoch spezielle Überlegungen. Auf Flächen mit mehr als 22,5° Neigung müssen die zu sichernden Arbeitsplätze einen Höhenabstand von maximal 5,00m von der Aufstandskante der Dachschutzwand haben. Die Schutzwand muss die Arbeitsplätze seitlich um mindestens 1,0m überragen.
Es ist von entscheidender Bedeutung, dass die Montage und Verwendung der Seitenschutzsysteme gemäß den Herstellerangaben und den einschlägigen Normen erfolgen, um die Sicherheit der Arbeitsplätze zu gewährleisten.
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