Normen für Fahrgerüste

Wer ein Fahrgerüst kauft, verkauft oder einsetzt, bewegt sich in einem klar geregelten Umfeld. Die rechtlichen und technischen Vorgaben in Deutschland kommen aus drei Bereichen: europäische DIN-EN-Normen, deutsche Technische Regeln für Betriebssicherheit (TRBS) und die DGUV-Informationen der Berufsgenossenschaften. Diese Seite fasst die aktuell gültigen Normen und Regeln zusammen.

DIN-EN-Normen für das Produkt

Die DIN EN 1004-1 (Ausgabe 2021) ist die zentrale europäische Produktnorm für fahrbare Arbeitsgerüste aus vorgefertigten Bauteilen. Sie ersetzt die frühere DIN EN 1004:2005. Ergänzend gelten:

  • DIN EN 1004-2 – fahrbare Arbeitsgerüste aus Sonderrohren (Rohr-Kupplungs-Konstruktionen)
  • DIN EN 12811-1 – allgemeine Anforderungen an Arbeits- und Schutzgerüste (Lastklassen)
  • DIN EN 131-1 bis -7 – Leitern (inkl. fahrbarer und Podestleitern)
  • DIN EN 12810 – Fassadengerüste aus vorgefertigten Bauteilen

TRBS 2121: Technische Regeln für die Verwendung

Die Technischen Regeln für Betriebssicherheit konkretisieren die Pflichten des Arbeitgebers aus der BetrSichV:

  • TRBS 2121-1 – Gefährdungen bei der Verwendung von Leitern
  • TRBS 2121-2 – Gefährdungen bei der Verwendung von Gerüsten (einschließlich Fahrgerüsten)

Beide regeln Gefährdungsbeurteilung, Auswahl des geeigneten Arbeitsmittels, Aufbau, Benutzung, Prüfung und Unterweisung. Sie sind der praktische Leitfaden für die tägliche Anwendung.

Verordnungen und DGUV-Informationen

Die rechtliche Klammer bilden:
- Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) – allgemeine Pflichten des Arbeitgebers
- Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)
- DGUV Information 201-011 – Handlungsanleitung für den Umgang mit Fahrgerüsten (BG-Bau)
- DGUV Regel 101-038 – Verwendung von Leitern und Tritten

Für Mitgliedsbetriebe der BG-Bau gibt es zusätzlich das Arbeitsschutzprämien-Programm, über das viele Rollgerüste aus unserem Sortiment bezuschusst werden.

Was bedeutet das in der Praxis?

Für Käufer und Verwender bedeutet das:

  1. Nur Geräte kaufen, die nach DIN EN 1004-1 (Gerüste) bzw. DIN EN 131 (Leitern) gebaut sind – erkennbar am Prüfzeichen auf dem Typenschild.
  2. Aufbau- und Verwendungsanleitung vom Hersteller am Einsatzort vorhalten.
  3. Gefährdungsbeurteilung nach TRBS 2121-2 durchführen, bevor das Gerüst eingesetzt wird.
  4. Nur unterwiesene Personen mit dem Auf- und Abbau betrauen.
  5. Vor jeder Verwendung und nach Veränderungen das Gerüst in Augenschein prüfen; in regelmäßigen Abständen zusätzlich durch einen Sachkundigen.

FAQ

Gilt die alte DIN EN 1004 noch?
Nein, sie wurde 2021 zurückgezogen und durch DIN EN 1004-1 ersetzt.

Wo steht, welche Last mein Gerüst tragen darf?
Auf dem Typenschild und in der Aufbauanleitung (Lastklasse nach EN 12811-1).

Wer darf ein Fahrgerüst prüfen?
Eine befähigte Person bzw. ein Sachkundiger im Sinne der TRBS 1203. In der Praxis der Gerüstersteller oder ein intern qualifizierter Mitarbeiter.

Siehe auch

Quellen