PSAgA – persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz

Die PSAgA ist die persönliche Schutzausrüstung, die einen Absturz aus der Höhe verhindert oder dessen Folgen mildert. Sie wird dort eingesetzt, wo kollektive Absturzsicherung wie Geländer, Rollgerüste oder Dachrandsicherungen nicht möglich ist. Der Einsatz ist in der DGUV Regel 112-198 und der BetrSichV geregelt.

Wann ist PSAgA Pflicht?

Ein Rollgerüst oder eine Gerüstabsturzsicherung geht der PSAgA immer vor – so die Reihenfolge der TRBS 2121-2 („Gefährdungsbeurteilung"):
1. Technische Maßnahmen (Gerüst, Geländer)
2. Organisatorische Maßnahmen (Arbeitsablauf ändern)
3. Persönliche Schutzausrüstung (PSAgA) als letzte Option

PSAgA wird typisch auf Dächern, bei Wartungsarbeiten an Masten, bei der Aufstellung eines Gerüsts selbst oder an Arbeitsplätzen, an denen kein Gerüst aufgebaut werden kann, eingesetzt.

Bestandteile einer vollständigen PSAgA

  • Auffanggurt nach DIN EN 361 (Ganzkörper-Gurt)
  • Verbindungsmittel (Seil, Band, Falldämpfer) nach DIN EN 354 / 355
  • Höhensicherungsgerät nach DIN EN 360
  • Anschlagpunkt nach DIN EN 795 (temporär oder fest installiert)
  • optional: Rettungsset zur Selbstrettung oder Rettung durch Dritte

Alle Komponenten müssen aufeinander abgestimmt sein und vor jedem Einsatz geprüft werden.

Prüfung und Unterweisung

  • Sichtprüfung durch den Benutzer vor jedem Einsatz
  • Sachkundige Prüfung mindestens einmal jährlich durch eine befähigte Person
  • Jährliche Unterweisung der Beschäftigten einschließlich praktischer Übungen
  • Rettungsübungen mindestens einmal im Jahr empfohlen

Alle Prüfungen sind zu dokumentieren.

PSAgA oder Rollgerüst – was wählen?

Grundsätzlich gilt: Wenn ein Rollgerüst aufgebaut werden kann, ist es der sicherere Arbeitsplatz als eine PSAgA. Gründe:
- Gerüst schützt alle Beschäftigten gleichzeitig
- keine Abhängigkeit von Anschlagpunkten
- keine Rettungssituation bei Sturz
- ergonomischer Arbeitsplatz mit Materialablage

PSAgA bleibt dort, wo Gerüste unpraktisch oder nicht möglich sind.

FAQ

Brauche ich eine PSAgA, wenn ich auf einem Rollgerüst arbeite?
In der Regel nein – der dreiteilige Seitenschutz nach DIN EN 1004-1 ist die kollektive Sicherung. Ausnahme: Arbeiten außerhalb der Plattform, die über die Geländerkante hinausreichen.

Darf ich eine PSAgA auch ohne Unterweisung benutzen?
Nein. Eine jährliche Unterweisung einschließlich Rettungsübung ist Pflicht.

Wie lange darf ich eine PSAgA verwenden?
Der Hersteller gibt eine maximale Nutzungsdauer vor (meist 10 Jahre ab Herstellung, 5–8 Jahre ab Erstbenutzung). Nach Sturzbeanspruchung ist sie sofort zu ersetzen.

Siehe auch

Quellen