TRBS 2121-2 – Gefährdungen bei der Verwendung von Gerüsten
Die TRBS 2121 Teil 2 ist die Technische Regel für Betriebssicherheit, die den Einsatz von Gerüsten einschließlich fahrbarer Arbeitsgerüste regelt. Sie konkretisiert die Pflichten des Arbeitgebers aus der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV). Während die DIN EN 1004-1 das Produkt regelt, regelt die TRBS 2121-2 den praktischen Einsatz.
Wer muss die TRBS 2121-2 anwenden?
Jeder Arbeitgeber, der seinen Beschäftigten Gerüste zur Verfügung stellt oder auf denen sie tätig werden. Das betrifft Handwerksbetriebe, Industrieunternehmen, Reinigungsfirmen, Hausmeisterdienste und öffentliche Auftraggeber.
Kernpflichten
- Gefährdungsbeurteilung – schriftlich vor dem Einsatz erstellen
- Auswahl des geeigneten Gerüsts – Lastklasse, Standhöhe, Untergrund berücksichtigen
- Ausreichend qualifiziertes Personal – geschulte Auf-/Abbauer
- Aufbau nach Aufbauanleitung des Herstellers
- Prüfung vor jeder Verwendung – Sichtprüfung, bei Veränderungen Sachkundigenprüfung
- Unterweisung der Beschäftigten mindestens einmal jährlich
- Dokumentation der Prüfungen und Unterweisungen
Prüfungen im Detail
- Sichtprüfung vor jedem Arbeitsbeginn – durch den Nutzer selbst
- Prüfung durch befähigte Person – bei Aufbau, nach Umbauten, nach außergewöhnlichen Ereignissen (Sturm, Stoß), nach längerer Außerbetriebnahme
- Wiederkehrende Prüfung – je nach Nutzungshäufigkeit, mindestens einmal jährlich durch eine befähigte Person
Wer ist eine „befähigte Person"?
Eine Person, die durch Ausbildung, Erfahrung und zeitnahe Tätigkeit in der Lage ist, Gerüste zu beurteilen. Das ist nicht automatisch ein Meister, sondern jeder geeignete Mitarbeiter mit entsprechender Qualifikation nach TRBS 1203.
Verbindung zur DIN EN 1004-1
- DIN EN 1004-1 regelt Bau und Konstruktion des Rollgerüsts
- TRBS 2121-2 regelt Einsatz, Prüfung und Unterweisung
- Beide müssen gemeinsam angewendet werden
FAQ
Gilt die TRBS 2121-2 auch im privaten Bereich?
Formal nur im gewerblichen Einsatz. Als Privatperson empfehlen wir die Einhaltung trotzdem, weil sie die Sicherheit der eigenen Familie betrifft.
Wie oft muss ich ein gebrauchtes Rollgerüst prüfen?
Vor jedem Einsatz durch Sichtprüfung, zusätzlich mindestens einmal jährlich durch eine befähigte Person.
Darf ich ohne Dokumentation arbeiten?
Im gewerblichen Einsatz: nein. Die BetrSichV verlangt dokumentierte Gefährdungsbeurteilung und dokumentierte Unterweisung.
Siehe auch
- DIN EN 1004-1
- TRBS 2121-1 (Leitern)
- Normen – Fahrgerüste
- Vorschriften beim Auf- und Abbau
- Überprüfung von Fahrgerüsten
- BG-Bau-Förderung


