Was muss in ein Rollgerüst-Prüfprotokoll?

Ein Prüfprotokoll nach TRBS 2121-1 muss enthalten: (1) Gerüst-Identifikation (Hersteller, Modell, Seriennr.), (2) Prüfdatum + Sachkundigen-Name, (3) Prüfumfang (Sichtprüfung, Funktionsprüfung, Belastungstest optional), (4) Befunde mit Foto-Doku, (5) Mängel-Liste + Behebungs-Frist, (6) Freigabe oder Sperrung, (7) Unterschrift Sachkundiger. Mindestens 1× jährlich + nach jedem Standortwechsel.

Technische Daten

Merkmal Wert
Pflicht TRBS 2121-1
Frequenz jährlich + bei Standortwechsel
Sachkundiger intern nach Schulung oder extern
Aufbewahrung 5 Jahre

Häufige Fragen

Wer darf prüfen?

Befähigter Sachkundiger — interner Mitarbeiter nach BG-Bau-Schulung oder externer Prüfdienst.

Was wird geprüft?

Visuelle Kontrolle aller Komponenten (Rahmen, Streben, Belag, Geländer, Rollen, Spindelfüße). Funktionsprüfung der Bremsen. Belastungstest optional bei Verdacht auf Schäden.

Vorlage verfügbar?

Ja, BG-Bau bietet kostenlose Vorlage. Plus Hersteller-Vorlagen bei Altrex/KRAUSE/MUNK.

Wie lange aufbewahren?

5 Jahre — gemäß TRBS-Vorgabe.

Was bei Mängel-Befund?

Sperrung des Gerüsts bis Behebung. Behebung dokumentieren. Erneuter Sachkundigen-Check nach Reparatur.

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· DIN EN 1004-1 · BG-Bau-förderfähig
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