Was muss in ein Rollgerüst-Prüfprotokoll?
Ein Prüfprotokoll nach TRBS 2121-1 muss enthalten: (1) Gerüst-Identifikation (Hersteller, Modell, Seriennr.), (2) Prüfdatum + Sachkundigen-Name, (3) Prüfumfang (Sichtprüfung, Funktionsprüfung, Belastungstest optional), (4) Befunde mit Foto-Doku, (5) Mängel-Liste + Behebungs-Frist, (6) Freigabe oder Sperrung, (7) Unterschrift Sachkundiger. Mindestens 1× jährlich + nach jedem Standortwechsel.
Technische Daten
| Merkmal | Wert |
|---|---|
| Pflicht | TRBS 2121-1 |
| Frequenz | jährlich + bei Standortwechsel |
| Sachkundiger | intern nach Schulung oder extern |
| Aufbewahrung | 5 Jahre |
Häufige Fragen
Wer darf prüfen?
Befähigter Sachkundiger — interner Mitarbeiter nach BG-Bau-Schulung oder externer Prüfdienst.
Was wird geprüft?
Visuelle Kontrolle aller Komponenten (Rahmen, Streben, Belag, Geländer, Rollen, Spindelfüße). Funktionsprüfung der Bremsen. Belastungstest optional bei Verdacht auf Schäden.
Vorlage verfügbar?
Ja, BG-Bau bietet kostenlose Vorlage. Plus Hersteller-Vorlagen bei Altrex/KRAUSE/MUNK.
Wie lange aufbewahren?
5 Jahre — gemäß TRBS-Vorgabe.
Was bei Mängel-Befund?
Sperrung des Gerüsts bis Behebung. Behebung dokumentieren. Erneuter Sachkundigen-Check nach Reparatur.
· DIN EN 1004-1 · BG-Bau-förderfähig
· Versand 1–5 Werktage
Persönliche Beratung: +49 2247 9029252 · info@steigtechnik-systeme.de


