Wie schule ich Mitarbeiter für sichere Rollgerüst-Nutzung?
Sicherheits-Unterweisung ist nach TRBS 2121-1 + DGUV verpflichtend für alle Mitarbeiter, die Rollgerüste nutzen. Pflicht-Inhalte: (1) sicherer Aufbau Schritt für Schritt, (2) Belastungsgrenzen pro Modell, (3) Wind- und Wetter-Limit, (4) Notfall-Verfahren, (5) Persönliche Schutzausrüstung (PSA). Frequenz: vor Erst-Einsatz + jährlich + nach Vorfällen. Aufzeichnungs-Pflicht: Anwesenheits-Liste + Inhalte.
Technische Daten
| Merkmal | Wert |
|---|---|
| Pflicht | TRBS 2121-1 + DGUV Information 201-011 |
| Frequenz | jährlich + vor Erst-Einsatz |
| Dauer | 1–2 Stunden typisch |
| Aufzeichnung | 5 Jahre aufbewahren |
Häufige Fragen
Wer darf unterweisen?
Vorgesetzter/Sachkundiger nach eigener Schulung. BG-Bau bietet Train-the-Trainer-Schulungen.
Welche Inhalte sind Pflicht?
Sicherer Aufbau, Belastungs-/Wind-Grenzen, AuV des konkreten Modells, Notfall-Verhalten, PSA-Nutzung (Auffanggurt bei Sondereinsätzen).
Wie oft?
Mindestens jährlich + vor jedem neuen Modell-Einsatz + nach Vorfällen oder Beinahe-Unfällen.
Müssen Mitarbeiter unterschreiben?
Ja — Anwesenheits-Liste mit Datum + Unterschriften 5 Jahre aufbewahren.
Online-Schulung erlaubt?
Teilweise — theoretische Inhalte ja, praktische Aufbau-Übung muss vor Ort am Gerüst erfolgen.
· DIN EN 1004-1 · BG-Bau-förderfähig
· Versand 1–5 Werktage
Persönliche Beratung: +49 2247 9029252 · info@steigtechnik-systeme.de


